Über drei Anträge der AfD-Ratsfraktion zu den städtischen Unterkünften hat die Stadtverordnetenversammlung am 15. Oktober nicht entschieden. Auf Vorschlag der Verwaltung verwies sie die Anträge gegen die Stimmen der AfD-Ratsfraktion in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI), nach den Worten der Verwaltung den zuständigen Fachausschuss, der sich mit Antidiskriminierungsfragen befasse. Den Antrag zum Erhalt der Sozialbindungen lehnte der Rat ab, nur die AfD-Ratsfraktion stimmte dafür.
Hattingen, 16. Oktober 2026. Die drei Anträge zu den Unterkünften verlangen vor allem Zahlen, Auskünfte und Berichte, keine Namen:
- Sicherheit in städtischen Unterkünften und Schutz der Beschäftigten (Tagesordnungspunkt 12, Drucksache 290/2026): Die Verwaltung soll bei der Ausländerbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises und bei der Kreispolizeibehörde erfragen, wie viele der von der Stadt untergebrachten Personen als Gefährder oder relevante Person eingestuft oder seit 2024 als Tatverdächtige von Gewaltdelikten erfasst sind. Außerdem soll sie berichten, wie oft städtische Beschäftigte seit 2024 im Dienst angegriffen, bedroht oder beleidigt wurden.
- Überprüfung auf Leistungsmissbrauch (Tagesordnungspunkt 13, Drucksache 291/2026): Die Verwaltung soll berichten, wie sie sicherstellt, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur an Berechtigte gezahlt werden, und ihre gesetzlichen Prüfmittel anwenden. In den städtischen Gemeinschaftsunterkünften soll sie im Rahmen von Hausrecht und Hausordnung ohne Vorankündigung feststellen, ob die dort gemeldeten Leistungsberechtigten tatsächlich dort wohnen.
- Ausreisepflichtige in städtischer Unterbringung (Tagesordnungspunkt 14, Drucksache 292/2026): Welche Aufgaben hat die Stadt bei ausreisepflichtigen Personen, auch bei geduldeten, deren Abschiebung ausgesetzt ist? Was kostet sie das, und was erstatten Land und Bund?
Der Vorschlag der Verwaltung
Eine schriftliche Stellungnahme zu den drei Anträgen hatte die Verwaltung nicht vorgelegt; ihre Vorlagen enthielten nur die Anträge als Anlage. Zu Beginn der Beratung erhielt die Erste Beigeordnete das Wort. Durch die Anträge, sagte sie, könne in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck entstehen, die Geflüchteten in den Unterkünften stünden im Zusammenhang mit gewalttätigen Übergriffen, Leistungsmissbrauch und nicht vollzogenen Ausreisepflichten. Ihr sei auch keine politische Strategie ersichtlich, was mit möglichen Erkenntnissen geschehen solle. Weiter sagte sie:
„… könnte der Schluss gezogen werden, dass es sich um reine politische Agitation bei diesem Antrag handelt. Und diese Agitation wäre geeignet, diese Gruppe herabzuwürdigen und möglicherweise in der Folge auch zu benachteiligen. Das ist eine Diskriminierung. Ich glaube nicht, dass hier jemand irgendwen diskriminieren möchte. Und deswegen regen wir als Verwaltung an, dass diese Vorlagen in den dafür zuständigen Ausschuss verwiesen werden. Und dieser Ausschuss ist der ACI, das ist der zuständige Fachausschuss, der sich mit Antidiskriminierungsfragen befasst.“
Die Erste Beigeordnete in der Sitzung am 15. Oktober
Der Ausschuss könne sich unter dem Gesichtspunkt der strategischen Integration je nach Erkenntnislage auch mit einer Ursachenermittlung und mit möglichen Maßnahmen befassen, fügte sie hinzu.
Unsere Antwort
Detlef Weber begründete die Anträge für die AfD-Ratsfraktion und ging zuerst darauf ein. Das Risiko einer Diskriminierung könne man bei jedem Thema sehen, das Menschen betreffe.
„… das darf eine Stadtverordnetenversammlung, die die Verantwortung für die Bürger, die Angestellten und die Geflüchteten trägt, nicht davon abhalten, die Themen sachlich der Sache angemessen zu besprechen.“
Detlef Weber, AfD-Ratsfraktion, in der Sitzung am 15. Oktober
Die Stadt sei direkt Arbeitgeberin ihrer Beschäftigten und indirekt Arbeitgeberin der Mitarbeiter von Firmen, die hier tätig sind; sie sei verantwortlich für die in ihren Einrichtungen lebenden Geflüchteten und für die Sicherheit der Bürger. Eine solche Forderung sei deshalb „unserer Ansicht nach keine Diskriminierung, keine Herabwürdigung, sondern für einen Arbeitgeber geboten“.
Im Antrag zur Überprüfung der Leistungen heißt es ausdrücklich: „Der Antrag trifft keine Aussage über einzelne Personen oder Gruppen und stellt niemanden unter Verdacht.“ Die Fraktionsvorsitzende der Grünen hielt den drei Anträgen vor, sie sähen für Sicherheit, Missbrauch von Sozialleistungen und Haushaltsdefizit dieselbe Ursache. Den Satz aus dem Antrag kommentierte sie ironisch:
„Die AfD schreibt aber zum Glück gleichzeitig dazu, dass sie niemanden unter Generalverdacht stellt. Ein Glück, denn sonst wäre uns das vielleicht tatsächlich in den Sinn gekommen.“
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Sitzung am 15. Oktober
Der Satz gilt, wie er dasteht. Er steht im Antrag, damit es keine Missverständnisse gibt. Dass sich die Anträge auf die städtischen Unterkünfte beschränken, hat einen einfachen Grund: Für diesen Personenkreis erbringt die Stadt selbst Leistungen und stellt die Unterkünfte bereit.
Zum Stichwort „politische Agitation“: Politisch sind Anträge im Rat immer, dafür sind Stadtverordnete gewählt. Wozu die Zahlen dienen, steht im ersten Antrag: „Der Rat beschließt Stellenplan und Haushalt und damit die Mittel für Sicherheitsdienste und Schutzmaßnahmen; dafür braucht er die Zahlen.“ Ob ein Antrag politisch sinnvoll ist, entscheiden die gewählten Stadtverordneten mit ihrer Abstimmung. Über die drei Anträge selbst wurde nicht abgestimmt.
Was sonst eingewandt wurde
Der SPD-Fraktionsvorsitzende sagte, man hätte „auch gerne heute über diese drei Anträge abgestimmt und abgelehnt“, könne aber mit der Verweisung leben. Missbrauch gebe es in allen Sozialleistungen; dass die AfD gerade diesen Bereich anführe, zeige, wohin sie wolle. Beim Wohngeld nennt der Haushaltsplan der Stadt Rückforderungen, Buß- und Verwarngelder, Strafverfahren und den Datenabgleich mit anderen Behörden bereits als Pflichtaufgaben. Der Antrag fragt, ob die Stadt beim Asylbewerberleistungsgesetz dasselbe tut.
Die CDU-Fraktion schloss sich dem Vorschlag der Verwaltung an. Welche Schlussfolgerungen und Ziele die Anträge hätten, erschließe sich ihr zurzeit nicht; im Fachausschuss lägen dann sicherlich auch Zahlen vor. Zahlen gibt es aber nur, wenn jemand sie erhebt, und das verlangen die Anträge.
Die FDP-Gruppe ist im ACI nicht vertreten und nahm deshalb gleich im Rat Stellung. Der Schutz der Beschäftigten sei kommunale Aufgabe, die fachliche Herleitung des ersten Antrags aber unzureichend. Abwesenheit allein deute noch nicht auf Leistungsmissbrauch hin, und der Datenabgleich nach § 11 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz beantworte die Fragen bereits. Ob und in welchen Abständen dieser Abgleich in Hattingen stattfindet, ist die erste Frage des Antrags.
Der Kämmerer sagte, er habe am Sitzungstag das Meldesystem der Verwaltung für Gewaltvorfälle durchgesehen: „Es findet sich wirklich kein Gewaltvorfall gegenüber städtischem Personal bezogen auf diese heute hier geäußerten Vorurteile.“ Der erste Antrag fragt nach allen Angriffen, Bedrohungen und Beleidigungen gegen städtische Beschäftigte seit 2024, „unabhängig davon, in welchem Zusammenhang die Vorfälle stehen“. Diese Zahlen liegen dem Rat weiterhin nicht vor.
Der für Soziales zuständige Dezernent nannte die Anträge eine „Aufforderung, außerhalb der zugewiesenen Zuständigkeiten zu handeln“. Die Erste Beigeordnete ergänzte, der Auskunfts- und Informationsanspruch gehe so weit, wie die Informationen bei der Stadt verfügbar seien: „Und der endet auch da.“ Dass Ausländerbehörde und Polizei nicht bei der Stadt liegen, steht in den Anträgen selbst. Deshalb soll die Stadt dort nachfragen, und zwar für ihre eigenen Aufgaben als Trägerin der Unterbringung, Arbeitgeberin und Auftraggeberin. Es geht dabei nicht um das Auskunftsrecht einzelner Stadtverordneter, sondern um einen Beschluss des Rates, die Verwaltung mit dieser Nachfrage zu beauftragen. Detlef Weber fasste es so zusammen: Die Verwaltung solle die Informationen einholen und gegebenenfalls verwenden. „Mehr nicht.“
Was der Ausschuss entscheiden kann
Nach dem Zuständigkeitskatalog der Stadt berät der ACI über die Belange von Asylsuchenden; nach der Neufassung vom 16. Juli befasst er sich ausdrücklich auch mit Antidiskriminierung. Dieselben Belange von Asylsuchenden nennt der Katalog beim Ausschuss für Soziales, Integration und Migration, dazu die Beratung über den Betrieb der Übergangswohnheime und über den Haushalt für Soziales und Wohnen. Die Verwaltung hat den ACI vorgeschlagen und das mit Antidiskriminierungsfragen begründet. Die drei Anträge betreffen jedoch Sicherheit, Leistungen und Kosten der städtischen Unterbringung. Entscheiden kann der ACI nach dem Katalog nur über Mittel für ortsbezogene Projekte der Migrationsarbeit; im Übrigen legt er dem Rat Empfehlungen und Stellungnahmen vor. Entschieden ist über die drei Anträge also noch nichts.
Sozialbindungen: abgelehnt
Bei 219 der 828 öffentlich geförderten Wohnungen in Hattingen enden die Bindungen bis Ende 2031. Damit entfallen Mietpreisbindung und Belegungsrecht der Stadt. Der Antrag (Tagesordnungspunkt 15, Drucksache 293/2026) sollte die Verwaltung beauftragen, mit der Bewilligungsbehörde und der NRW.BANK zu klären, ob und zu welchen Bedingungen die Bindungen im Einvernehmen mit den Eigentümern verlängert werden können. Danach sollte sie den Eigentümern das Ergebnis vorstellen, bei ihnen für eine Verlängerung werben und dem Ausschuss für Soziales, Integration und Migration jährlich berichten. „Die Eigentümer entscheiden freiwillig; städtische Mittel werden dafür nicht eingesetzt.“
Die FDP-Gruppe hielt entgegen, mit dem Ende der Bindungen habe Hattingen nicht 219 bezahlbare Wohnungen weniger; die Wohnungen blieben am Markt und würden nicht automatisch teurer. Eine Bindung lasse sich nicht per Beschluss verlängern, die Eigentümer müssten freiwillig mitwirken. Die SPD-Fraktion sah die Zuständigkeit beim Kreis als Bewilligungsbehörde; nach den Förderrichtlinien müsse die NRW.BANK den Kreis schon 24 Monate vor dem Auslaufen einer Förderung auf die Möglichkeit einer Verlängerung hinweisen. Die CDU-Fraktion sah Schwierigkeiten bei den privatrechtlichen Beziehungen und bei der Zuständigkeit des Kreises und lehnte den Antrag „zu dem jetzigen Zeitpunkt“ ab. Die Grünen sprachen von Aktionismus. Für die Gruppe Die PARTEI hieß es, man wolle „hinter die Fassade blicken“; die AfD wolle sich ein „soziales Mäntelchen“ umhängen.
Einen Teil der Einwände beantwortet der Antrag selbst: „Die Stadt kann die Bindungen nicht selbst verlängern.“ Den Schritt müssen die Eigentümer gehen, über die Verlängerung entscheiden Bewilligungsbehörde und NRW.BANK. Gerade deshalb sollte die Stadt klären, was möglich ist, und bei den Eigentümern dafür werben. Klärung, Gespräche und Bericht gehören nach dem Antrag zu den bestehenden Aufgaben der Stadt im sozialen Wohnungsbau. Detlef Weber und Stephan Thomas warben in der Sitzung dafür, das Gespräch mit Eigentümern, NRW.BANK und Kreis zu suchen. Bleiben die Bindungen, haben die Mieter Sicherheit.
Der für Soziales zuständige Dezernent kündigte in der Sitzung an, die Verwaltung wolle das Thema Wohnen auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel insgesamt neu in den Fachausschüssen und danach im Rat beraten, Arbeitstitel „Handlungskonzept Wohnen 2.0“. Auch die Sozial- und Belegungsbindungen sollen nach seinen Worten Teil davon sein. Darauf werden wir achten.
Abgestimmt wurde über den Antrag selbst: 8 Ja-Stimmen der AfD-Ratsfraktion, keine Enthaltung; damit war der Antrag abgelehnt.
Wie es weitergeht
Der ACI tagt am 24. November; für die AfD-Ratsfraktion sitzt dort Patrick Kuchenreuther. Über unseren Antrag zur Niederschrift vom 16. Juli (Tagesordnungspunkt 11) haben wir in einem eigenen Beitrag berichtet. Die AfD-Ratsfraktion bleibt an allen vier Themen dran.
Vorgang 290/2026: Sicherheit in städtischen Unterkünften und Schutz der Beschäftigten
Vorgang 291/2026: Überprüfung auf Leistungsmissbrauch
Vorgang 292/2026: Ausreisepflichtige in städtischer Unterbringung
Vorgang 293/2026: Erhalt der Sozialbindungen
Unser Beitrag zu den drei Anträgen vom 2. Oktober
Unser Beitrag zu den Sozialbindungen vom 6. Oktober
Bericht zur Niederschrift vom 16. Juli (Tagesordnungspunkt 11)
Videoaufzeichnung der Sitzung im Rats-TV (abrufbar bis zur nächsten Sitzung am 10. Dezember)
Ansprechpartner: Stephan Thomas und Christoph Glunz, Fraktionsvorsitzende · kontakt@afd-fraktion-hattingen.de