Was in einer Ratssitzung zugesagt und angeregt wird, gehört in die Niederschrift. Die AfD-Ratsfraktion hatte deshalb beantragt, die Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juli zu ergänzen. Der Rat hat den Antrag am 15. Oktober abgelehnt, nur die AfD-Fraktion stimmte dafür.
Hattingen, 16. Oktober 2026. Die Niederschrift vom 16. Juli führt zum Tagesordnungspunkt Anfragen und Anregungen eine einzige Anfrage auf und keine einzige Anregung. Nach der Videoaufzeichnung der Stadt im Rats-TV wurden dort mindestens 18 Anfragen und Anregungen vorgetragen. Bei zwei Anfragen aus der CDU-Fraktion, zum Bustransfer für den Ferienspaß und zu den Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2027, wurde in der Sitzung eine spätere Antwort angekündigt. Für diesen Fall schreibt die Geschäftsordnung des Rates vor: „Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, ist die Antwort der Niederschrift beizufügen.“ Beigefügt wurden die Antworten nicht.
Außerdem sollte der Rat zwei weitere Lücken feststellen. Ein Antrag der AfD-Fraktion zur Geschäftsordnung steht verkürzt in der Niederschrift, und ein hilfsweise gestellter Antrag wurde nie zur Abstimmung gestellt. Bei der Änderung der Geschäftsordnung enthält die Niederschrift die Überschrift „Protokollnotiz“, darunter steht nichts.
Kein Wortprotokoll
Ein Wortprotokoll hat die AfD-Fraktion nicht verlangt. Das stand ausdrücklich im Antrag und wurde in der Sitzung noch einmal gesagt. Verlangt war allein, was der Rat in § 16 seiner Geschäftsordnung selbst festgelegt hat: In die Niederschrift gehören auch die Anfragen, die schriftlich zu beantworten sind, und die Anregungen für die weitere Bearbeitung.
„Wir verlangen kein Wortprotokoll, nur eine Niederschrift, die stimmt.“
Christoph Glunz, Co-Fraktionsvorsitzender, in der Sitzung am 15. Oktober
Was die Verwaltung entgegnete
In ihrer schriftlichen Stellungnahme (Drucksache 289/2026) deutete die Verwaltung den Antrag in eine Einwendung gegen die Niederschrift um. Im Rahmen der Organtreue solle man davon ausgehen können, dass Einwendungen direkt nach dem Versand der Niederschrift erhoben werden. Das Fragerecht sei ein höchstpersönliches Recht, Einwendungen dazu könnten nur die betroffenen Stadtverordneten erheben.
In der Sitzung hielt die Erste Beigeordnete der AfD-Fraktion vor, sie habe ja selbst gesagt, dass keine Wortprotokolle, sondern Beschlussprotokolle erstellt würden. An die Beantwortung der Anfrage zum Gemeindefinanzierungsgesetz könne sie sich augenblicklich nicht erinnern. Es stehe der AfD-Fraktion aber nicht zu, sich die Fragen eines anderen Stadtverordneten zu eigen zu machen. Ob er das rüge, liege an ihm selbst. Zur Organtreue führte sie aus, die Stadtverordneten seien zu einer vertrauensvollen, rücksichtsvollen und fairen Zusammenarbeit im Sinne einer funktionierenden Verwaltung verpflichtet. Sie frage sich manchmal, ob solche Anträge nicht genau das Gegenteil bezweckten.
Auf die drei Fragen der AfD-Fraktion ging die Verwaltung nicht ein. Hat die Schriftführung die Tonaufzeichnung vom 16. Juli abgehört, bevor die Stellungnahme geschrieben wurde? Bestreitet die Verwaltung, dass bei beiden Anfragen eine spätere Antwort angekündigt wurde? Und wo sind diese Antworten?
Worum es geht
Es ging weder um ein Wortprotokoll noch um das Fragerecht einzelner Stadtverordneter, sondern um die Niederschrift des Rates. Auf sie berufen sich später alle. Was dort nicht steht, lässt sich nicht nachhalten, auch nicht von denen, die gefragt haben. Zum Gemeindefinanzierungsgesetz berichtete der Kämmerer am 15. Oktober unter einem anderen Tagesordnungspunkt, drei Monate nach der Zusage vom 16. Juli.
Eine Frist für Einwendungen kennt die Geschäftsordnung nicht. Als 2016 Einwendungen gegen eine Niederschrift erhoben wurden, schrieb die Verwaltung selbst: „Notfalls hat eine Berichtigung der Niederschrift zu erfolgen.“ (Drucksache 90/2016)
Jede Ratssitzung wird mit einer Tonaufzeichnung festgehalten. Nach der Geschäftsordnung dient sie dazu, eine exakte Wiedergabe der gefassten Beschlüsse zu garantieren, und Stadtverordnete, die die Niederschrift beanstanden, dürfen sie nutzen. Die Bitte der AfD-Fraktion vom 28. September, die Aufzeichnung vom 16. Juli abhören zu dürfen, blieb bis zur Sitzung unbeantwortet.
Das Ergebnis
Über die vier Punkte des Antrags einzeln abzustimmen, lehnte die Mehrheit ab (8 Ja-Stimmen der AfD, 2 Enthaltungen). Den Antrag als Ganzes lehnte der Rat bei 8 Ja-Stimmen der AfD-Fraktion ab, Enthaltungen gab es keine. Die Niederschrift vom 16. Juli bleibt damit, wie sie ist. Die AfD-Ratsfraktion bleibt beim Thema verlässliche Niederschriften dran.
Der Antrag im Wortlaut (PDF, Ratsinformationssystem)
Vorgang 289/2026 mit der Stellungnahme der Verwaltung
Videoaufzeichnung der Sitzung im Rats-TV (abrufbar bis zur nächsten Sitzung am 10. Dezember)
Ansprechpartner: Stephan Thomas und Christoph Glunz, Fraktionsvorsitzende · kontakt@afd-fraktion-hattingen.de