Der Ennepe-Ruhr-Kreis bestätigt das weite Fragerecht der Stadtverordneten: Eine Ausschuss-Zuständigkeit ist kein Grund, Auskünfte zu verweigern. Die für die Etatberatung 2026/2027 erbetenen Zahlen erhielt die AfD-Ratsfraktion erst nach Intervention der Aufsicht — mehr als drei Monate nach dem Haushaltsbeschluss.

Hattingen, 7. Juli 2026. Die Kommunalaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises hat einer Aufsichtsbeschwerde des Hattinger Stadtverordneten Christoph Glunz (AfD) in der Sache recht gegeben. In ihrem Abschluss-Schreiben vom 6. Juli stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass die zugrunde liegende Anfrage nach § 55 Abs. 1 S. 2 GO NRW „weit auszulegen“ ist — und dass es auf eine Zuständigkeit des Kulturausschusses, mit der die Stadtverwaltung die Beantwortung abgelehnt hatte, „hierbei nicht an“kommt.
Hintergrund: Die AfD-Ratsfraktion hatte am 23. Januar 2026 zehn Fragen zu Raum- und Betriebskosten städtischer Kultur- und Denkmalpflege-Einrichtungen gestellt, ausdrücklich „für die sachgerechte Etatberatung 2026/2027“, wie es in der Anfrage heißt. Trotz Nachfassung im März blieben acht der zehn Fragen unbeantwortet; die Verwaltung verwies stattdessen auf eine fehlende Zuständigkeit des Ausschusses. Am 26. März beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Doppelhaushalt 2026/2027 — ohne dass die erfragten Kostendaten vorlagen. Am 7. Mai legte Glunz daraufhin Aufsichtsbeschwerde beim Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises ein.
Die Aufsicht reagierte umgehend: Bereits mit Schreiben vom 13. Mai teilte sie der Stadt Hattingen ihre Rechtsauffassung mit. Die Stadt bat daraufhin bei der Aufsicht um Fristverlängerung für ihren Bericht. Die geforderte Kostenaufstellung übersandte sie am 3. Juli: mehr als fünf Monate nach der Anfrage und mehr als drei Monate nach der Verabschiedung des Haushalts, für dessen Beratung sie erbeten war. Das Abschluss-Schreiben des Kreises hält fest, die Anfrage sei „wenn auch verspätet“ beantwortet worden; damit sei die Beschwerde erledigt.
Die übermittelte Kostenaufstellung hat die Verwaltung teilweise als vertraulich gekennzeichnet; die Fraktion nennt deshalb an dieser Stelle keine Einzelbeträge.
„Diese Zahlen waren für die Beratung des Doppelhaushalts gedacht. Der Rat hat den Haushalt am 26. März beschlossen — die Antwort kam am 3. Juli, und auch das erst, nachdem die Kommunalaufsicht der Stadt ihre Rechtsauffassung mitgeteilt hatte. Eine Auskunft, die erst nach der Entscheidung eintrifft, für die sie gebraucht wurde, ist keine Auskunft mehr, sondern eine Aktennotiz. Die Klarstellung des Kreises gilt deshalb jedem Stadtverordneten, gleich welcher Fraktion: Das Fragerecht ist weit auszulegen, und eine Ausschuss-Zuständigkeit ist kein Grund zu schweigen. Wer den Haushalt kontrollieren soll, braucht die Zahlen vorher — nicht hinterher.“
Christoph Glunz, Co-Fraktionsvorsitzender, Beschwerdeführer
„Wir hätten diese Auskünfte lieber ohne den Umweg über Schwelm bekommen. Die Klarstellung hilft jetzt dem ganzen Rat: Wenn Antworten ausbleiben, ist das kein Zustand, den ein Stadtverordneter hinnehmen muss.“
Stephan Thomas, Co-Fraktionsvorsitzender
Der Vorgang auf einen Blick
- 23.01.2026 — Fraktionsanfrage: 10 Fragen zu Raum- und Betriebskosten der Kultur- und Denkmalpflege-Einrichtungen, erbeten „für die sachgerechte Etatberatung 2026/2027“
- 02.03.2026 — Nachfassung: weiterhin keine Antwort in der Sache
- 06.03.2026 — Verwaltung verweist auf fehlende Ausschuss-Zuständigkeit; 8 von 10 Fragen offen
- 26.03.2026 — Rat beschließt den Doppelhaushalt 2026/2027 — die erfragten Kostendaten liegen weiterhin nicht vor
- 07.05.2026 — Aufsichtsbeschwerde beim Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises
- 13.05.2026 — Kommunalaufsicht teilt der Stadt ihre Rechtsauffassung mit
- 03.07.2026 — Stadt übersendet die Kostenaufstellung: über fünf Monate nach der Anfrage, über drei Monate nach dem Haushaltsbeschluss
- 06.07.2026 — Abschluss-Schreiben der Aufsicht: Anfrage „wenn auch verspätet“ beantwortet, Beschwerde erledigt