AfD-Fraktion Hattingen

Hattinger Haushaltsstreit geht nach Arnsberg — AfD-Ratsfraktion ruft die Bezirksregierung an

09.06.2026

Infografik: Haushaltsstreit geht nach Arnsberg — AfD-Ratsfraktion legt Beschwerde bei der Bezirksregierung ein. Drei Kernpunkte: fehlende Darstellung zum Wiederaufbau des Eigenkapitals, drei als obsolet unbehandelte Prüfpunkte, selektiv zitierter Prüfbericht der gpaNRW. Überschuldung 2034: minus 277 Millionen Euro.

Pressemitteilung der AfD-Ratsfraktion Hattingen — Hattingen, 9. Juni 2026

Beschwerde gegen die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts 2026–2034: Die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung zum Wiederaufbau des Eigenkapitals fehlt — und der Landrat ließ drei Prüfpunkte ausdrücklich unbehandelt.

Die AfD-Ratsfraktion Hattingen hat am 9. Juni 2026 eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) 2026–2034 der Stadt Hattingen, die der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als untere Kommunalaufsicht am 30. April 2026 ohne Auflagen erteilt hatte. Die Bezirksregierung ist die nächsthöhere Aufsichtsinstanz (obere Kommunalaufsicht nach § 120 Abs. 3 GO NRW).

Der Schriftsatz umfasst sieben Seiten und 14 Anlagen — insgesamt 93 Seiten. Unterzeichnet haben die beiden Co-Fraktionsvorsitzenden Stephan Thomas und Christoph Glunz.

Beleg: Aufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Arnsberg vom 9. Juni 2026 mit allen 14 Anlagen (93 Seiten, Unterschriften und Sachbearbeiter-Angaben geschwärzt) — PDF, ca. 7 MB

Der Weg beim Landrat ist ausgeschöpft

Die Fraktion hatte ihre Bedenken zunächst im Rat vorgetragen — mit fünf eigenen Änderungsanträgen und der Ablehnung des Haushalts am 26. März 2026 — und anschließend beim Landrat, mit einer Hauptbeschwerde vom 7. April und zwei Nachträgen. Der Landrat hat mit Schreiben vom 30. April und vom 2. Juni 2026 abschließend geantwortet. Damit ist der Beschwerdeweg bei der unteren Aufsicht ausgeschöpft; die Anrufung der Bezirksregierung ist der nächste vorgesehene Schritt.

Kernpunkt 1: Die Darstellung zum Wiederaufbau des Eigenkapitals fehlt

Hattingen ist bilanziell überschuldet: Das negative Eigenkapital lag Ende 2024 bei −83,76 Mio. Euro und wächst nach den Anlagen des beschlossenen Haushalts bis 2034 auf −276,77 Mio. Euro an. Für solche Fälle verlangt § 76 Abs. 2 Satz 6 GO NRW, dass im Haushaltssicherungskonzept „Maßnahmen zum nachhaltigen Wiederaufbau des kommunalen Eigenkapitals“ dargestellt werden.

Diese Darstellung fehlt im genehmigten Konzept vollständig. Bemerkenswert dabei: Der Landrat beruft sich für seine gegenteilige Auffassung auf eine Auslegungshilfe des NRW-Kommunalministeriums (FAQ vom 18. April 2024) — doch genau diese bestätigt die Pflicht. Kommunen, die wie Hattingen den Haushaltsausgleich darstellen können, „haben im Haushaltssicherungskonzept oder im individuellen Sanierungskonzept darzustellen, wie erzielte Jahresüberschüsse zum nachhaltigen Wiederaufbau des Eigenkapitals verwendet werden können“, heißt es dort. Im Hattinger HSK steht dazu kein Wort: Der für 2034 geplante Überschuss von 1,966 Mio. Euro wird lediglich als Zahl ausgewiesen.

Kernpunkt 2: Drei Prüfpunkte als „obsolet“ beiseitegelegt

Mit ihrem zweiten Nachtrag hatte die Fraktion fünf einzeln bezifferte und begründete Beanstandungen vorgetragen — darunter zum Zins- und Schuldenmanagement, zu aktivierten Eigenleistungen und zur strukturellen Überplanung im Fachbereich 50. Der Landrat hat in seiner Antwort vom 2. Juni 2026 nur einen Teil davon geprüft. Zu den übrigen Punkten schreibt er wörtlich: „Vielmehr erschien es obsolet, auf die einzelnen Punkte Ihres 2. Nachtrages einzugehen.“

Die Fraktion sieht darin ein Begründungsdefizit der Aufsichtsentscheidung: Wer eine Genehmigung erteilt und substantiierte Mängelrügen, die ihm am Tag der Entscheidung vorlagen, pauschal als „obsolet“ zurückweist, entzieht seine eigene Entscheidung der Nachprüfung.

Kernpunkt 3: Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt nur selektiv zitiert

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in ihrem aktuellen Prüfbericht festgestellt, dass der Rat der Stadt Hattingen seit 2019 keine Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 13 KomHVO NRW beschlossen hat — mit der Folge, dass vor jeder Investition ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen wäre. Die Aufsichtsentscheidung stützt sich nur auf den lobenden ersten Halbsatz der GPA-Feststellung und übergeht die zugehörige Empfehlung, solche Wertgrenzen festzulegen.

Vorrangiges Ziel: zwei Auflagen, keine Blockade

Vorrangiges Ziel der Fraktion ist nicht die Aufhebung der Genehmigung, sondern das mildere Mittel: Die Bezirksregierung möge den Landrat anweisen, die Genehmigung mit zwei Auflagen zu versehen — erstens die Nachreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Darstellung zum Wiederaufbau des Eigenkapitals, zweitens die Festlegung verbindlicher Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch den Rat.

„Wir greifen nicht den Haushaltsausgleich an, und wir wollen keine haushaltslose Zeit“, erklären die Fraktionsvorsitzenden Stephan Thomas und Christoph Glunz. „Wir beanstanden eine Lücke, die das Gesetz nicht zulässt: Bei einer Überschuldung, die bis 2034 auf 277 Millionen Euro anwächst, muss das Konzept sagen, wie das Eigenkapital wieder aufgebaut werden soll. Beide Auflagen kosten die Stadt keinen Euro — sie verlangen nur, dass nachgeholt wird, was von Anfang an hineingehört hätte.“

Zur Antwort des Landrats ergänzen sie: „Der Landrat stützt sich auf eine Auslegungshilfe, die unsere Rechtsauffassung bestätigt, und erklärt drei Prüfpunkte für obsolet, ohne sie geprüft zu haben. Genau dafür gibt es die obere Kommunalaufsicht.“

Download: Pressemitteilung 2026-04 als PDF