In unserem Video sagen wir: Die Stadtverwaltung antwortet, manchmal aber erst nach Monaten und nachdem der Landrat eingeschaltet wurde, und dann auch einmal zu spät für die Entscheidung, um die es ging. Prüfen Sie das bitte selbst. Hier stehen die Unterlagen.
Stand: 31.10.2026
Fall 1: Raumkosten
Anfrage (PDF)
Schriftwechsel (PDF, Kontaktdaten geschwärzt)
Bekanntmachung der Stadt Nr. 2026-036 (PDF)
Beschwerde (PDF, Namen von Mitarbeitern geschwärzt)
Antwort (PDF, Absender geschwärzt)
Schreiben des Kreises (PDF, geschwärzt)
Fall 2: Gewerbesteuer
Die Angaben stehen im Hintergrund unserer Anfrage unten.
Rats-TV der Stadt (Tagesordnungspunkt 3, etwa Minute 45 der Aufzeichnung. Die Stadt hält die Aufzeichnung nach unserer Kenntnis bis zur nächsten Ratssitzung bereit.)
Anfrage (PDF)
Was ebenfalls dazugehört
- Die Stadt hat im März geantwortet. Sie hielt den Ausschuss nicht für zuständig. Das ist etwas anderes als Schweigen, und der Kreis hat diese Auffassung nicht geteilt.
- Die Anfrage vom Januar ging an das Ratsbüro, zur Weiterleitung an den Ausschussvorsitzenden und an die Verwaltung. Die Nachfragen gingen an die Bürgermeisterin.
- Die Zahlen aus der Juli-Antwort stehen hier nicht. Die Stadt unterstellt die Kosten angemieteter Objekte der Verschwiegenheitspflicht nach § 30 der Gemeindeordnung NRW. Zu den stadteigenen Gebäuden schreibt sie, Kosten seien „mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar“.
- Das Schreiben des Kreises gibt dessen Einschätzung wieder. Es ist kein Urteil.
- Es geht auch schnell: Eine andere Anfrage von uns wurde im Juli innerhalb von vier Tagen beantwortet.
- Der Kämmerer hat die bessere Entwicklung in derselben Sitzung selbst so bewertet: Sie sei „nur Grund zur milden Freude“, bei der Gewerbesteuer „reicht ein Unternehmen“ für eine Veränderung.
- Wir haben am 26. März trotz der fehlenden Zahlen an der Haushaltsberatung teilgenommen und eigene Anträge gestellt. Unsere Beschwerde beim Landrat kam erst danach, am 7. Mai.
- In unserer Mail vom 6. März hatten wir angekündigt, das Thema notfalls mündlich im Haupt- und Finanzausschuss aufzugreifen. Das haben wir nicht getan.
- Die Anfrage zur Gewerbesteuer ist erst zwei Wochen alt und damit noch nicht überfällig.
Weiter verfolgen
Die Anfragen, die wir veröffentlicht haben, und den Stand der Antworten finden Sie auf der Seite Anfragen, unsere Anträge unter Anträge. Sie können auch ein Ratsmitglied Ihres Vertrauens bitten, selbst bei der Verwaltung nachzufragen. Alle haben dasselbe Fragerecht wie wir (§ 13 der Geschäftsordnung, § 55 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die offene Frage lautet: Wie viel von der Gewerbesteuer 2026 kommt voraussichtlich nur einmal? Wenn wir etwas falsch dargestellt haben, schreiben Sie uns an kontakt@afd-fraktion-hattingen.de, dann korrigieren wir es hier.