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Aufsichtsbeschwerde gegen HSK: AfD-Fraktion ruft Landrat an

12.04.2026

Am 8. April 2026 hat die AfD-Ratsfraktion Hattingen eine 14-seitige Aufsichtsbeschwerde beim Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Jan-Christoph Schaberick, eingereicht. Eine Kopie ging zeitgleich an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 31 (Kommunalaufsicht). Kernvorwurf: Das am 26. März 2026 vom Rat der Stadt Hattingen beschlossene Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2026–2030 sei materiell rechtswidrig und in seiner vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig.

Was ist ein Haushaltssicherungskonzept?

Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, wenn ihre Finanzen aus dem Gleichgewicht geraten sind — insbesondere bei einem Eigenkapitalverzehr oder einer Überschuldung (§ 76 Gemeindeordnung NRW). Das HSK ist der rechtlich vorgeschriebene Sanierungsplan einer Stadt: Es muss zeigen, wie die Kommune innerhalb von zehn Jahren wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt kommt — und bei Überschuldung auch, wie der Schuldenberg nachhaltig abgebaut werden soll.

Hattingen ist seit 2010 bilanziell überschuldet. Das HSK der Stadt muss deshalb von der Kommunalaufsicht genehmigt werden — für kreisangehörige Städte ist das der Landrat des jeweiligen Kreises. Erst nach dieser Genehmigung kann die Haushaltssatzung in Kraft treten. Verweigert die Aufsicht die Genehmigung, fällt die Stadt in die sogenannte „vorläufige Haushaltsführung“ nach § 82 GO NRW — das bedeutet: Die Stadt darf nur noch ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben finanzieren, keine neuen freiwilligen Leistungen aufnehmen und kein Personal einstellen, zu dem sie nicht rechtlich verpflichtet ist.

Der Sachverhalt

Die AfD-Fraktion stützt ihre Beschwerde ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen: den Haushaltsplan 2026/2027 einschließlich HSK, den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), öffentliche Ratssitzungen und protokollierte Aussagen der Verwaltungsspitze.

„Die Verwaltung belastet sich vielfach mit ihren eigenen Zitaten. Die Beschwerde ist bewusst sachlich und juristisch aufgebaut — wir zitieren, was Kämmerer und Bürgermeisterin in öffentlicher Sitzung selbst gesagt haben.“

— Stephan Thomas und Christoph Glunz, Fraktionsvorsitzende

Diagramm zur Entwicklung des negativen Eigenkapitals der Stadt Hattingen von –84 Mio. EUR (2024) auf –279 Mio. EUR (2033)
Das negative Eigenkapital der Stadt Hattingen verdreifacht sich nach dem beschlossenen HSK. Die Überschuldung wäre rechnerisch erst nach rund 140 Jahren abgebaut. Quelle: Haushaltsplan 2026/2027 (DS 109/2026 2. Erg.), eigene Darstellung.

Die fünf Prüfungspunkte

1. Die Überschuldung verdreifacht sich

„Negatives Eigenkapital“ bedeutet: Die Schulden der Stadt übersteigen ihr Vermögen. In Hattingen war dieser Wert 2024 bei rund minus 84 Millionen Euro. Nach der beschlossenen HSK-Fassung steigt er bis zum Tiefpunkt 2033 auf rund minus 279 Millionen Euro — mehr als eine Verdreifachung.

Ein erster Jahresüberschuss wird für 2034 prognostiziert. Bei dem in der Planung angegebenen Überschuss von 1,97 Millionen Euro wäre die Überschuldung rechnerisch erst nach rund 140 Jahren abgebaut. § 76 Abs. 2 Satz 6 GO NRW verlangt bei Überschuldung jedoch zwingend „Maßnahmen zum nachhaltigen Wiederaufbau des kommunalen Eigenkapitals“. Die AfD-Fraktion sieht diese Voraussetzung nicht erfüllt.

2. Der „Globale Minderaufwand“ — fast die Hälfte des Sparkonzepts ist heiße Luft

Der Globale Minderaufwand (GMA) ist ein pauschaler Einsparungs-Platzhalter: eine Summe, die das HSK als Einsparung ausweist, ohne sie konkreten Maßnahmen oder Fachbereichen zuzuordnen. Im Hattinger HSK macht er 43 bis 49 Prozent des gesamten Volumens aus — fast die Hälfte der geplanten Einsparungen.

Besonders brisant: Der Hattinger Kämmerer Frank Mielke hat diesen Posten am 18. Dezember 2025 in öffentlicher Ratssitzung selbst wie folgt bewertet:

„Wie kann man denn darauf kommen, dass man der Kommune sagt, du darfst bis zu zwei Prozent von bestimmten Positionen in deinen Haushalt als ertragsfördernd einrechnen, obwohl es die gar nicht gibt? Das ist die Luftnummer sondergleichen. Aber das Kommunalministerium erwartet von uns Kommunen, dass wir diese Komödie mitspielen.“

— Frank Mielke, Kämmerer der Stadt Hattingen, öffentliche Ratssitzung vom 18.12.2025

Mielke bezeichnete den GMA zudem als „toxische Verzweiflungstat einer mit der Finanzsituation der Kommunen überforderten Regierung“. Wenn der verantwortliche Kämmerer den zentralen Sparposten seines eigenen HSK öffentlich so nennt, stellt sich die Frage nach der Ernsthaftigkeit des Konzepts von selbst.

Diagramm: Anteil des Globalen Minderaufwands am HSK-Volumen der Stadt Hattingen (rund 49 Prozent)
Fast die Hälfte des HSK besteht aus einem Posten, den der Kämmerer selbst als „Luftnummer“ bezeichnet. Quelle: DS 109/2026 2. Erg., Anlage 3 (HSK-Maßnahmentabelle).

3. Personalaufbau trotz Spitzenposition

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) — eine Landesbehörde, die die überörtliche Prüfung der NRW-Kommunen durchführt — hat Hattingen im Rahmen einer vergleichenden Untersuchung von bis zu 131 mittleren kreisangehörigen Städten bewertet. Das Ergebnis: Hattingen weist mit 13,93 Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner die höchste Personalquote aller 31 Vergleichskommunen auf. Der Median liegt bei 9,68 — Hattingen liegt damit 44 Prozent darüber.

Säulendiagramm: Personalquote Hattingen im Vergleich zu den 31 NRW-Vergleichskommunen der GPA
Hattingen an der Spitze: 13,93 Vollzeitäquivalente je 1.000 Einwohner — deutlich über dem Median von 9,68. Quelle: GPA-Bericht (DS 74/2026).

Trotz dieser Spitzenposition und trotz bestehender Überschuldung sieht der Stellenplan 2026/2027 rund 43 zusätzliche Stellen vor — und das bei gleichzeitig 32 bis 35 bereits unbesetzten Planstellen. Der NKF-Leitfaden Haushaltssicherung des Innenministeriums NRW verlangt bei Kommunen im HSK ausdrücklich Wiederbesetzungssperren, aufgabenkritische Prüfungen und das Prinzip „Intern vor Extern“. Keine dieser Vorgaben ist im Hattinger HSK erkennbar umgesetzt.

4. Fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen seit 2019

Nach § 13 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW muss vor jeder Investitionsmaßnahme ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt werden — es sei denn, der Rat hat Wertgrenzen beschlossen, unterhalb derer dies entfällt. Die GPA hat in ihrem Bericht (DS 74/2026) festgestellt: Seit Inkrafttreten der Kommunalhaushaltsverordnung am 1. Januar 2019 hat der Rat der Stadt Hattingen keine solchen Wertgrenzen beschlossen.

Die Konsequenz: Jede einzelne Investition der Stadt wäre seit rund sieben Jahren untersuchungspflichtig — und zwar mindestens durch den Vergleich der Anschaffungs-, Herstellungs- und Folgekosten. Diese Pflicht wird systematisch nicht erfüllt. Ein Konsolidierungskonzept, dessen Investitionsplanung auf einer fehlerhaften Grundlage steht, kann die eigene Tragfähigkeit nicht belegen.

5. Mangelnder Konsolidierungswille der Verwaltung

Die AfD-Fraktion dokumentiert in ihrer Beschwerde mehrere protokollierte Zitate der Verwaltungsspitze, die nach ihrer Auffassung belegen, dass das HSK als reine Formalität behandelt wird. So erklärte Bürgermeisterin Melanie Witte-Lonsing in ihrer Etatrede am 18. Dezember 2025 zum Thema weiteres pauschales Sparen wörtlich:

„Weiteres pauschales Sparen wäre nur noch mit der Axt möglich — an Musikschule, an unseren Bürgertreffs, an unserer Stadtbibliothek, an dem, was unsere Lebensqualität ausmacht. Und das werde ich nicht tun!“

— Bürgermeisterin Melanie Witte-Lonsing, Etatrede vom 18.12.2025

Für die AfD-Fraktion ist dies keine Äußerung von Sparwillen, sondern eine offene Absage an die gesetzlich geforderte Konsolidierung.

Die Stimme der Verwaltung selbst

Besonders gewichtig sind die öffentlichen Aussagen des Kämmerers, die als Protokolle der Ratssitzungen dokumentiert und damit unbestritten sind:

„Luftnummer sondergleichen.“

„Das Kommunalministerium erwartet von uns Kommunen, dass wir diese Komödie mitspielen.“

„Toxische Verzweiflungstat einer mit der Finanzsituation der Kommunen überforderten Regierung.“

Diese Aussagen richten sich zwar gegen den Landesgesetzgeber — sie zeigen aber zugleich, wie ernst der Verantwortliche den zentralen Sparposten seines eigenen HSK tatsächlich nimmt.

Was wir fordern — zwei Anträge an den Landrat

Die Beschwerde enthält zwei konkrete Anträge:

1. Versagung der Genehmigung nach § 76 Abs. 2 Satz 6 GO NRW

Hilfsweise die Genehmigung nur unter strengen Bedingungen und Auflagen (§ 76 Abs. 2 Satz 5 GO NRW), insbesondere:

  • Konkretisierung des GMA durch maßnahmenscharfe Untersetzung auf Fachbereichsebene
  • Sofortige Wiederbesetzungssperre und Moratorium für neue Stellen bei freiwilligen Leistungen
  • Beschluss von Wertgrenzen nach § 13 KomHVO NRW und Nachholung fehlender Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung

2. Anregung zur Bestellung eines Beauftragten

Für den Fall, dass sich die Haltung der Verwaltung auch nach aufsichtlichen Maßnahmen nicht ändert, regt die Fraktion an, dem zuständigen Ministerium die Prüfung der Bestellung eines Beauftragten nach § 124 GO NRW zu empfehlen — das schärfste Instrument der Kommunalaufsicht, das nur in äußersten Ausnahmefällen eingesetzt wird.

Was jetzt passiert

Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises wird die Beschwerde nun im Rahmen seiner Prüfung der Haushaltssatzung berücksichtigen müssen. Parallel wird die Bezirksregierung Arnsberg als obere Aufsichtsbehörde über die Eingabe informiert. Die Fraktion hat in ihrer Beschwerde zudem um Übersendung des Bescheids gebeten und angekündigt:

„Wir behalten uns vor, bei nicht fristgerechter Bescheidung den Petitionsausschuss des Landtags NRW einzuschalten.“

Die AfD-Fraktion fasst die Kernbotschaft ihrer Beschwerde so zusammen:

„Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während das negative Eigenkapital der Stadt sich verdreifacht, wird Personal aufgebaut und der zentrale Konsolidierungsposten als ‚Luftnummer‘ bezeichnet. Ein Haushaltssicherungskonzept, das diesen Namen verdient, sieht anders aus.“

— Stephan Thomas und Christoph Glunz, Fraktionsvorsitzende

Downloads

Vollständige Aufsichtsbeschwerde herunterladen (14 Seiten, PDF)

Pressemitteilung 2026-01 herunterladen (PDF)


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